Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat seinen Entwurf für den Bundeshaushalt im Kabinett durchgesetzt. Scholz plant mit einem Budget von 2 Milliarden Euro bis zum Jahr 2021 für den sozialen Wohnungsbau, davon soll bereits 2018 400 Millionen für den Wohnungsbau von Familien ausgegeben werden. Insgesamt sollen zusätzlich vier Milliarden Euro in den Bereich „Bauen und Wohnen“ fließen, Länder und Kommunen werden mit acht Milliarden Euro unterstützt.
Zudem diskutierte das Kabinett über eine Grundgesetzänderung. Dieses Gesetz soll dazu dienen den Ländern Finanzhilfen zu gewähren, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Kai Wegner erklärte: „Die Lage am Wohnungsmarkt erfordert ein langfristiges und starkes Engagement der Länder bei der sozialen Wohnraumförderung. Die derzeitige Unterstützung des Bundes würde ohne Grundgesetzänderung 2019 auslaufen“.
Der Bund plant jedoch vor dem Hintergrund dieser Finanzreform ab 2020 die öffentlichen Investitionen zurückzufahren. Scholz argumentierte, die Ausgabenquote des Bundes würde zwar zurückgehen, jedoch ermöglicht die Zuweisung der finanziellen Mittel an die Länder und Kommunen mehr Investitionsmöglichkeiten in den sozialen Wohnungsbau.
Der endgültige Entschluss erfolgt jedoch erst nach der Sommerpause.